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für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung
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Kasko- & Haftpflichtschaden
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Schadengutachten für Haftpflichtschäden

Nach einem unverschuldetem Unfall hat der Geschädigte das Recht, einen Sachverständigen seines Vertrauens mit der Schadenfeststellung zu beauftragen. Lediglich bei offensichtlichen Bagatellschaden bis ca.700,-- Euro besteht keine Verpflichtung des gegnerischen Haftpflichtversicherers, die Kosten des Sachverständigen zu tragen. Auf das Vorliegen eines Bagatellschadens weisen die Sachverständigen die Geschädigten regelmäßig hin. Die Sachverständigen stehen für qualifizierte Schadengutachten nach den Richtlinien der IHK und des BVSK. Schadengutachten sind häufig unentbehrlich bei der Durchsetzung der Schadenersatzansprüche. Selbstverständlich werden auch Kostenvoranschläge erstellt, die dann bei der gegnerischen Versicherung eingereicht werden können.

Schadengutachten bei Kaskoschäden
Bei einem selbst verschuldetem Unfall hat der Kaskoversicherer das Recht, einen Sachverständigen mit der Schadenfeststellung zu beauftragen, es besteht die sogenannte Weisungsbefugnis seitens des Versicherers. Der Versicherungsnehmer muß hier das Weisungsrecht gemäß § 7 AKB beachten. Bezweifelt jedoch der Versicherungsnehmer die Höhe des durch die Versicherung festgestellten Schadens, hat er die Möglichkeit mit Hilfe der Schadenfeststellung durch einen eigenen und unabhänigen Sachverständigen das Sachverständigenverfahren gemäß § 14 AKB einzuleiten.
 
Wertgutachten
Sie benötigen eine Wertschätzung von Kraftfahrzeugen oder Oldtimern, unter anderem Händlereinkaufs- und Marktwert, Leasingrückgabe, Zeitwert bei Gebrauchtfahrzeugen, Young- und Oldtimern oder einfach nur den Wiederbeschaffungswert.
Unfallrekonstruktionen und Unfallanalysen

Prüf und Mängelgutachten
Kfz-Zustands- und Prüfberichte sowie Gutachten zur Mängelfeststellung werden im wesentlichen vom privaten Autofahrer in Auftrag gegeben. Kfz-Zustands- und Prüfberichte sollen objektiv den technischen Zustand des Fahrzeugs feststellen, um Ihnen eine Entscheidungshilfe zu Reparatur oder Ersatz in die Hand zu geben.

Gutachten zur Mängelfeststellung werden meist in Verbindung mit angestrebter Wandlung eines Kaufvertrages bzw. Minderung des Kaufpreises erstellt. Der Sachverständige kann entscheiden ob erhebliche Mängel am Fahrzeug vorliegen.

Derartige Gutachten sollen bei einem eingetretenem Aggregateschaden (z.B. Motorschaden, Getriebeschaden,..) Aufschluß darüber geben, welche Ursache der vorliegende Schaden hat. Auftraggeber kann der private Autofahrer, Versicherungen oder auch Gerichte sein.

Beweissicherungsgutachten
Beweissicherungsgutachten dienen der Nachweisdokumentation für den Endverbraucher oder Gerichte in folgenden Fällen: Schäden und Sachmängel, Produkthaftung, Gewährleistung oder Garantie.
 
Beratung
Technische Beratung
Bei einer technischen Beratung handelt es sich zu meist um eine mündliche Ausführung auf technische Fragen des Kunden. Die mündliche Beantwortung ist kostenlos, schriftliche Ausarbeitungen werden nach Aufwand abgerechnet.
Beratung beim Gebrauchtwagenkauf
Eine Beratung beim Gebrauchtwagenkauf findet dann ihre Anwendung, wenn z.B. ein Fahrzeug von einem privaten Anbieter erworben werden soll. Es ist aber auch sinnvoll eine Beratung durch einen Sachverständigen in Anspruch zu nehmen, wenn ein Fahrzeug bei einem Händler oder auf dem Automarkt erworben werden soll. Der Sachverständige kann Aussagen über den Wert und technischen Zustand machen. Denn gut beraten fährts sich besser.
 
 



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